Als erfahrener Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht erledigt RA Thummernicht für Sie ( seit fast 30 Jahren) zuverlässig alle verkehrsrechtlichen Bußgeldangelegenheiten und Verkehrsstrafsachen. Dabei steht für Ihn und seine Mitarbeiter stets im Vordergrund, für Sie das optimalste Ergebnis zu erreichen. Besonders wichtig ist hierfür die ausführliche Besprechung der Sach- und Rechtslage zu Beginn und während des Mandats.
Oftmals treten neben dem festgesetzte Bußgeld weitere Sanktionen in Kraft, die empfindliche Konsequenzen für Sie bedeuten könnten. Insbesondere Fahrverbot und Führerscheinentzug gilt es wenn möglich schon vorbeugend zu vermeiden. Denn viele nicht wissen: Neben dem Bußgeldbescheid (z. B. mit Fahrverbot) kann auch die Führerscheinbehörde eigene Anordnungen treffen, wie z. B. die Anordnung einer Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU). Selbstverständlich übernehmen wir bis zum Abschluss des Bußgeldverfahrens jegliche Korrespondenz mit den Behörden und es vertritt Sie RA Thummernicht vor Gericht. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir uns auch um Ihre Deckungszusage für die Bußgeldangelegenheit kümmern.
RA Thummernicht als kompetenter Ansprechpartner steht Ihnen in jeder verkehrsrechtlichen Angelegenheit zur Seite. Für nähere Informationen und die Vereinbarung eines Beratungstermins nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
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